Tipps im Schadenfall:


Folgende Punkte klären Sie darüber auf, was Sie auf jeden Fall beachten sollten und
welche Bedeutung ein Sachverständigen-Gutachten hat:

  • Ein Unfall muss bei der Versicherung des Unfallverursachers angezeigt werden. Welche Versicherung zuständig ist und wie Sie diese erreichen können, erfahren Sie über den Zentralruf der Autoversicherer http://www.gdv-dl.de oder unter 0800-2502600.
  • Jeder Geschädigte hat das Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl,
    um bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall keinen finanziellen Nachteil zu haben.
  • Lassen Sie sich auf keinen Fall die Schadensregulierung von der gegnerischen Versicherung aus der Hand nehmen.
  • Bei Bagatellschäden unter 715 € fertigen wir für Sie gerne eine kostengünstige Schadenskalkulation/einen Kostenvoranschlag mit Beweisfotos an.

Unfall und was nun?
Unfall_was_nun.pdf